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LG Aachen, 05.11.2002 - 63 KLs 14/00 |
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 05.11.2002 - 63 KLs 14/00
- OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren
hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die als Beschwerde zu behandelnde Erinnerung des Angeklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Aachen vom 5.11.2002 - 63 KLs 14/00 - unter Mitwirkung de Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Doleisch von Dolsperg, der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ahn-Roth und des Richters am Oberlandesgericht Dr. Schmidt.Hinsichtlich der Gebühren für das Verfahren 63 KLs 14/00 sind die von dem Verteidiger angesetzten ( Höchst-) Gebühren nach § 83 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BRAGO sowie die Gebühren nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 BRAGO für die Termine vom 03.09.2001 und vom 10.9.2001 vom Rechtspfleger nicht beanstandet worden und Grundlage des Kostenfestsetzungsbeschlusses geworden.
Die für das führende Verfahren 63 KLs 14/00 in Ansatz zu bringenden Gebühren und Auslagen belaufen sich netto auf :.